Algorithmus ein Urheberrecht
Text-to-Image Generatoren erlauben uns mit Hilfe von mehr oder weniger komplexen Prompts, die tollsten Bilder zu erstellen. Man gibt eine Beschreibung ein und auf Knopfdruck generiert der AI Generator dazu ein Kunstwerk. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Copyright bei AI Images aus? Gleich eines vorweg, dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und stellt nur eine grobe Einschätzung des Autors in Bezug auf das Urheberrecht aufgrund unterschiedlicher Infoquellen im Web dar.Wie entsteht eigentlich AI Kunst?
AI Imagegeneratoren nutzen unterschiedliche Algorithmen und Datensätze, um Informationen zu erhalten, zu organisieren und zu reproduzieren. Neben den beliebten Text-to-Image-Generatoren gibt es aber auch die Möglichkeit der Photo-to-Art-Generierung. Hier werden Bilder anhand von Fotos durch KI neu erstellt und generiert. KI-Algorithmen nutzen Informationen aus bestehenden Kunststilen und Bildern. Dabei kann es sich um historische Kunstwerke oder neuere Kunst und Bilder aus dem Internet handeln. Dies ist problematisch, da die Algorithmen häufig ohne Zustimmung der ursprünglichen Künstler und Urheber trainiert werden. Kann AI generierte Kunst eigentlich urheberrechtlich geschützt werden?Künstliche Maschinen sind die eigentlichen Urheber
Da AI oder KI erstellte Bilder nicht von einem Menschen generierte werden und anhand von Algorithmen und im Lauf der Zeit gesammelten Bildmaterialien entstehen gibt es also auch keinen Urheber im herkömmlichen Sinne. AI entsteht künstlich in Rechenchips mit Algorithmen, die von Computersystemen hergestellt werden. 2023 entschied ein amerikanischer Bundesrichter, dass KI-Kunstwerke die bundesstaatlichen Urheberrechtsstandards nicht erfüllen können, weil „das Urheberrecht auf die ursprünglichen intellektuellen Vorstellungen des Autors beschränkt ist.“ Ohne einen menschlichen Autor gibt es laut aktueller amerikanischer Rechtsprechung also auch kein Urheberrecht. Es ist unerheblich, ob ein Mensch das Computersystem erstellt oder den Algorithmus geschrieben hat, auf den seine KI trainiert wird. Wenn ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen das Kunstwerk ursprünglich nicht geschaffen hat, ist es z.B. in den Vereinigten Staaten auch nicht möglich, es auch urheberrechtlich zu schützen. Viele Länder weltweit wenden ähnliche Praktiken an, sodass KI-generierte Kunstwerke aktuell nicht urheberrechtlich geschützt werden können.Am Ende ist jeder selbst für seine AI-Images verantwortlich
Viele Image-Generatoren werden ausschließlich für urheberrechtsfreie Bilder geschult, aber bei den Meisten von ihnen liegt die Verantwortung in rechtlichen Fragen beim Endbenutzer. So schreibt z.B. OpenAi in seinen Benutzerleitsätzen: „Benutzer erhalten volle Nutzungsrechte zur Kommerzialisierung der mit DALL-E erstellten Wandbilder, einschließlich des Rechts zum Nachdruck, Verkauf und zur Vermarktung“. Andere Plattformen haben ähnliche Richtlinien.
Allerdings entbinden sie sich alle von der Haftung für das, was Benutzer mit ihren Tools erstellen.
Fazit: AI und das Copyright
Wir empfehlen also daher abschließend einen genauen Blick auf alle AGB und das Kleingedruckte der AI Image-Generators zu werfen, die mit der kommerziellen Nutzung von KI-generierter Kunst einhergehen. Sollte es also zu einem rechtlichen Problem mit den von Usern verwendeten KI-Kunstwerken kommen, werden die Kreativen Prompt-Engineers wahrscheinlich alle Konsequenzen daraus tragen müssen.